â–· Farbe der 24V/DC-Versorgung

2022-10-26 11:50:07 By : Ms. Sunnie Huang

Im Mai 2022 hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) eine aktualisierte DGUV Information 203-006 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen“ veröffentlicht. Die überarbeitete Fassung stellt laut DGUV die Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen übersichtlich zusammen inklusive der für den Betrieb notwendigen Ergänzungen, um das erforderliche Schutzniveau für die Beschäftigten zu sichern.

Es gibt kaum ein risikoträchtigeres Umfeld, was die Gefahr von Arbeitsunfällen anbelangt, als Bau- und Montagestellen – und besonders gefährlich sind Elektrounfälle. Eine maßgebliche Rolle spielen dabei Baustromverteiler: Mehr als 300 Unfälle jährlich werden an die Unfallversicherungsträger gemeldet.

Ein Maschinenbauer lieferte uns mehrere Maschinen in denen er den Minus der 24V/DC-Versorgung in hellblau ausgeführt hat. In den Schaltschränken ist jedoch der Neutralleiter (230V) auch in hellblau ausgeführt. Ist das zulässig? Normalerweise wird die 24V/DC bei uns in dunkelblau ausgeführt.

Um Verwechslungen mit anderen Farben zu vermeiden, empfiehlt die DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) „Elektrische Ausrüstung von Maschinen“ im Abschnitt 13.2.3 „Identifizierung des Neutralleiters“ Folgendes: Enthält ein Stromkreis einen Neutralleiter, der ausschließlich durch die Farbe identifizierbar ist, ist die vorgeschriebene Farbe für diesen Leiter BLAU.

Weiterhin wird in der Norm empfohlen, dass – um Verwechslungen mit anderen Farben zu vermeiden - ein ungesättigtes BLAU (hier HELLBLAU genannt) dafür benutzt wird. Wenn die gewählte Farbe die einzige Identifizierung des Neutralleiters bietet, darf diese Farbe für keinen anderen Leiter – wo eine Verwechslung möglich ist – verwendet werden.

Im Abschnitt 13.2.4 „Identifizierung durch Farbe“ wird für Fälle, bei denen für eine Identifizierung von Leitern eine Farbkodierung benutzt wird, empfohlen, dass Steuerstromkreise für Gleichstrom mit der Farbe BLAU farblich kodiert sind.

Da es sich im geschilderten Fall um zwei getrennte Systeme (Maschine/Schaltschrank) handelt, wird davon ausgegangen, dass im Schaltschrank kein Steuerstromkreis für Gleichstrom vorhanden ist, bzw. in der Maschine kein Neutralleiter identifiziert werden muss. Hier besteht in den einzelnen „Systemen“ keine Verwechslungsgefahr und sowohl der Neutralleiter im Schaltschrank wie auch der Steuerstromkreis in der Maschine müssen nicht durch Farbe identifizierbar sein. Zwar entspricht die benutzte Farbe des Steuerstromkreises nicht den oben geschilderten Empfehlungen der Norm, es ist jedoch in diesem Fall zulässig.

Leiter für elektrische Instandhaltung

Udo Mathiae ist Leiter für elektrische Instandhaltung bei einem internationalen Elektrotechnik-Unternehmen (Glasfaserproduktion) in Augsburg.

Der Mensch ist ein Gewohnheitstier. D.h. man sollte für Neutralleiter und 24DC Versorung verschiedene Blautöne verwenden. Hellblau damit der Mensch hellhörig wird und von mehr Gefahr aus geht = 230V Neutralleiter. Auc wenn es in der Beschaffung lästig ist, freut sich der Servicemensch, wenn der 24DC GND dunkelblau mit einem weißen Streifen ist.

Grün/Gelb: Ist der Schutzleiter. Der sollte ausschließlich zum Schutz der elektrischen Anlage verwendet werden. Ein Hintergrund: Wird das Kabel beschädigt, könnte jemand mit einem Klemmkasten mit PE-Klemme die Beschädigung reparieren. Das könnte in einem System mit Sondersignal auf er Grün/gelben Ader erfasst und verhindert werden.

Die Beantwortung der Frage steht ja schon oben im Beitrag. Wenn keine Verwechslungsgefahr mit einem Neutralleiter besteht, für den die Farbe Blau zu verwenden ist, darf ein blauer Leiter verwendet werden.

Ist es zulässig, einen Lichtstromkreis von 230V DC auf 24V DC "umzurüsten" und dabei "minus" über den Neutralleiter laufen zu lassen?

Da es auch in Kleinspannungsanlagen notwendig sein kann, dass eine Erde oder Potentiolausgleich angeschlossen wird, ist der Grün/Gelbe nur dafür zugelassen.

ich würde mal so sagen: (Ohne mich durch die Vorschriften gequählt zu haben) Wenn das eine Anlage ist, (Dogen. Kleinspannung) die nichts mit 230V zu tun hal, und auch nicht mit einer im Zusammenhang steht., würde ich sagen: Ja.

Darf der Gelb-Grüne Draht, für Niedervoltanlagen auch als Schaltdraht verwendet werden? Ist das durch VDE Vorschriften verboten?

Ein 12 Volt DC Motor wird von einer 12 V 24 Ah Batterie über eine Steuerelektronik betrieben. Von der Steuerelektronik wird über ein Potenziometer die Geschwindigkeit reguliert. Habe Probleme mit der Farbkennung! Vom Steuergerät zum Poti und zurück gibt es 4 Drähte: rot, blau, gelb und grün. Kann mir jemand sagen was die Unterschiede der Drähte sind? z.B. +12V, - 0, Steuerung + , - etc. Mit freundlichen Grüßen

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